Verfügbarkeit und Preise

+++ 5 € Rabatt - buchbar für Anreisen ab dem 01.12.2024 mit Rückreise spätestens am 31.03.2025 +++

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Vertragspartner sind Airportpark24® Jacqueline Mucha, Gustav-Adolf-Allee 9, 04158 Leipzig und der Kunde oder eine von ihm beauftragte oder in seinem Namen handelnde dritte Person. Die AGBs müssen durch entsprechende Markierung auf dem Reservierungsformular unserer Internetseite www.airportpark24.de bestätigt und ohne Ausnahme und ohne Vorbehalt angenommen werden. Eine Reservierung ist ohne die Annahme der allg. Geschäftsbedingungen nicht möglich. Bei Reservierung mittels Telefax oder E-Mail ist die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennbar zu bestätigen. Mit der Buchung durch den Kunden und dem nachfolgenden Erhalt der Vertragsbestätigung durch den Vermieter kommt der Vertrag zustande.Der Kunde ist verpflichtet, folgende Angaben zu machen:

Name, Anschrift, Anzahl der Mitreisenden; amtliches KFZ - Kennzeichen des eingestellten PKW; planmässige Eintreffzeit am Parkplatz planmäßiger Zeitpunkt der Ankunft / Rückkehr und Flugnummer.

Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben unverzüglich mitzuteilen. Soweit es zu Änderungen der Abflugs - und / oder Ankunftszeiten kommt, ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter per Fax - Nr.: 0049 (0) 341 2458148 oder per Mail: info@airportpark24.de zu informieren. Telefonische Änderungen / Stornierungen sind nicht möglich. Buchungen können jederzeit bis 24 Stunden vor Parkbeginn (es gilt Ihre Eingabe - Datum /Eintreffzeit auf Ihrer Reservierung) kostenlos storniert oder geändert werden. Bei Stornierungen unter 24h vor Parkbeginn (siehe Ihre Eingabe Eintreffzeit auf Ihrer Reservierung) fallen 50% der Parkgebühren an. Bei Nichtanreise, ohne eine Information an den Parkplatzbetreiber, hat der Kunde die vollen 100% der Parkgebühren zu zahlen. Verlängert sich die Parkdauer über die ursprüngliche vereinbarte Parkdauer, so hat der Kunde den Mietzins für die verlängerte Parkdauer bei der Parkaufsicht im Parkierungsobjekt zum jeweils gültigen regulären Tarif nachzuzahlen. Der reguläre Tarif wird vom Vermieter festgesetzt und kann von den angegebenen Preisen abweichen. Eine Rückvergütung bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages erfolgt nicht.

2. Widerrufsbelehrung

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen, jedoch bis spätestens 24 Stunden vor Vertragsbeginn, ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E - Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Airportpark24 Jacqueline Mucha, Gustav-Adolf-Allee 9, 04158 Leipzig
Telefax-Nr.: 0341 2458148 Mobil-Nr.: 0172 3719755 E–Mail: info@airportpark24.de

3. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insofern ggf. Wertersatz leisten. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.durch Einfahrt in das Parkierungsobjekt, bzw. Abgabe des Fahrzeuges etc).

4. Kündigung

Der Mietvertrag ist für die in der Anmeldemaske genannten Vertragslaufzeit abgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Der Vermieter ist bei Verstößen des Kunden gegen gesetzliche oder ordnungsbehördliche Vorschriften, die Pflichten gemäss dieses Mietvertrages zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter dieses Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt.
Die Kündigung kann mündlich oder in Schriftform erfolgen.

5. Sonstige Bedingungen

5.1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Kunden für die vereinbarte Mietdauer einen Stellplatz auf dem Parkierungsobjekt des Airportpark24 zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes besteht nicht. Mit dem Befahren des Parkierungsobjektes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Parkierungsobjektes besitzt. Auf Verlangen sind dem Personal des Airportpark24 Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In besonderen Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist Airportpark24 berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.

5.2. Die Einstellung von Fahrzeugen erfolgt auf Gefahr des Kunden bzw. Einstellers. Der Vermieter übernimmt keinerlei Obhutspflichten für das eingestellte Fahrzeug, insbesondere keine Bewachung oder Verwahrung. Die Öffnungszeiten von Airportpark 24 sind vom 01.01. bis 31.12. (ganzjährig) 24 Stunden täglich. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Einhaltung bestimmter Öffnungszeiten. Sollte es zu Änderungen der Öffnungszeiten kommen, werden diese auf der Internetseite bekanntgegeben. Außerhalb der Öffnungszeiten des Parkierungsobjektes erfolgt kein Winterdienst. Das Betreten des Parkierungsobjektes erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Die Überlassung des Fahrzeugs an das Personal von Airportpark24 erfolgt auf eigene Gefahr. Airportpark24 übernimmt keine hieraus evtl. entstehenden Schadensansprüche. Airportpark24 übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände. Der Kunde hat das Fahrzeug beim Verlassen ordnungsgemäß abzuschließen, zu Kontrollieren ob das Licht (innen und außen) aus ist und ob die Scheiben geschlossen sind. Beim Verlassen des vom Kunden eingestellten Fahrzeugs, gilt der Parkplatz als ordnungsgemäß übergeben.

5.3. Der Stellplatz darf ausschließlich zur Einstellung von Personenkraftfahrzeugen genutzt werden, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind. Eine Nutzungsüberlassung des Stellplatzes an Dritte ist unzulässig. Bei der Nutzung des Parkierungsobjektes hat der Kunde die in dem Parkierungsobjekt befindlichen Verkehrszeichen zu beachten und die Anweisung des Personals des Vermieters zu befolgen. Auf dem Parkgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Auf dem Parkierungsobjekt sind das Einstellen von defekten Kraftfahrzeugen, die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, das Hupen sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche, das Ausführen von Arbeiten am Fahrzeug und das Übernachten im Fahrzeug untersagt. Der Kunde haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl - oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Parkierungsobjekt Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Parkierungsobjekt zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Andernfalls ist Airportpark24 berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Jeder Kunde und die von ihm beauftragten Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Im Falle der Beschädigung des Parkierungsobjektes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Vermieter oder Dritten zugefügten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Aufenthalt auf dem Parkierungsobjekt Airportpark24 ist nur zur Einstellung und Abholung des Fahrzeuges und während der Kundenabfertigung erlaubt. Das Aufhalten auf dem Parkierungsobjekt zu anderen Zwecken, außer bei Wartezeiten auf den Transfer und Nutzung der Waschanlage, ist strengstens verboten.

5.4. Je nach Bedarf des Kunden kann ein kostenloser Shuttle - Service (einmaliger Transfer zum Flughafen und zurück) in Anspruch genommen werden. Der kostenlose Shuttle - Service erfolgt bei Inanspruchnahme für max. 4 Personen pro eingestelltem Fahrzeug. Für jede weitere Person wird ein Aufschlag von 5,- Euro / pro Person berechnet. Der kostenlose Shuttle - Service ist in der Regel, sofern nichts anderes in der Parkplatzbeschreibung dargestellt, eine freiwillige und kostenlose Zugabe des Vermieters, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die pünktliche Ankunft am Flughafen, bezüglich des konkreten Abflugtermins des Kunden, ist nicht Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen sind ausgeschlossen. Der Shuttle - Service von Airportpark24 garantiert nicht, das rechtzeitige Erreichen des Terminals. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass sich Airportpark24 aus organisatorischen Gründen, die Möglichkeit von Sammeltransporten, einschließlich der Kunden vom Partnerparkplatz Park-to-Fly24, vorbehält. Dabei können Wartezeiten von bis zu 45 Minuten entstehen. Bei einer hohen Anzahl von zu shuttelnden Personen vom Parkplatz zum Flughafen und umgekehrt, kann es auch bei Valetkunden zu Wartezeiten von bis zu 45 Minuten kommen. Sollte sich die Ankunftszeit / Landung am Tag der Rückkehr des Kunden verschieben, behält sich Park-to-Fly24 im beiderseitigen Interesse vor, nur den Fahrer zum Parkierungsobjekt zu Shutteln. Somit besteht die Möglichkeit, gleichzeitig und schneller mehrere Fahrer zu Ihren Fahrzeugen zu Shutteln.

5.5. Der vereinbarte Mietzins beinhaltet das Entgelt für die Bereitstellung des Stellplatzes, sämtliche auf den Stellplatz entfallenden Betriebskosten des Parkierungsobjektes, sowie die anfallende gesetzliche Umsatzsteuer. Der Mietzins für den vereinbarten Nutzungszeitraum ist im voraus nach Abschluss des Mietvertrages in bar bei Ankunft auf dem Parkierungsobjektes zu entrichten. Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Sonderfahrten, welche der Vermieter nicht zu verantworten hat, werden mit 10,00 Euro pro Fahrt berechnet.

5.6. Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner Angestellten und Beauftragten. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Parkierungsobjektes anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch andere Kunden oder sonstige Dritte verursacht worden sind. Ebenso übernimmt Airportpark24 keine Haftung für Schäden die auf dem Parkierungsobjekt oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service an Gepäckstücken des Kunden von diesen selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten.

5.7. Dem Vermieter steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Kunden, insbesondere dem eingestellten Fahrzeug zu.

5.8. Sämtliche Willenserklärungen und Mitteilungen des Kunden sind unter Angabe des Namens und KFZ - Kennzeichen ausschließlich an die unter Punkt 2 genannte Adresse des Vermieters oder an die Parkaufsicht im jeweiligen Parkierungsobjekt zu richten.

5.9. Der Kunde gestattet dem Vermieter, zur Durchführung des Shuttle - Service folgende personenbezogene Daten (einschließlich etwaiger Änderungen) des Kunden an den Betreiber des Shuttle - Service zur Verfügung zu stellen: Name, Anschrift, Anzahl der Mitreisenden; planmäßige Eintreffzeit am Parkplatz; planmäßiger Zeitpunkt der Ankunft / Rückkehr und Flugnummer; Standort des PKW des Kunden.

5.10. Bucht oder reserviert ein Kunde über einen Drittanbieter, welcher nicht direkt über unsere Internetseite zum Reservierungsformular weitergeleitet wird, erhält der Kunde zusätzlich zu seiner Reservierungsbestätigung des Drittanbieters eine Reservierungsbestätigung aus unserem Haus. Sollte dem Kunde bis 5 Tage nach seiner Reservierung über den Drittanbieter keine Bestätigung aus unserem Haus vorliegen, ist der Kunde verpflichtet, telefonisch oder per E-Mail bei Airportpark24 bezüglich seiner Reservierung nachzufragen. Airportpark24 ist nur zur Erbringung seiner Dienstleistung verpflichtet, wenn der Kunde eine dementsprechende Reservierungsbestätigung aus unserem Haus vorweisen kann. Sollte der Kunde keine Reservierungsbestätigung aus unserem Haus vorlegen und daraufhin Airportpark24 seine Dienstleistung nicht erbringen können, haftet Airportpark24 nicht für entstandene Schäden. Eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.

5.11. Die Pflicht des Vermieters ruht, solange die Erbringung der Dienstleistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt oder sonstige Umstände wie Streik, Aussperrung oder behördliche Verfügung), wesentlich erschwert oder unmöglich wird.

5.12. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen gleichwohl wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine unwirksame Vertragsbestimmung nach Treu und Glauben durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Ist dies nicht möglich, tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der unwirksamen Bestimmung.

5.13.Der Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die aus diesem Vertrag entstehen, ist der Geschäftssitz Leipzig des Vermieters. Es gilt deutsches Recht.

Stand: August 2023

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